Warum die geplante Mehrwertabgabe nicht überzeugt

Am 28. September 2025 entscheiden wir in der Gemeinde Schwyz über die Einführung einer Mehrwertabgabe von 20 % bei Um- und Aufzonungen. Das tönt verlockend – schliesslich sollen Eigentümerinnen und Eigentümer, die von einer Aufwertung ihres Grundstücks profitieren, einen Teil an die Allgemeinheit zurückgeben. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die vorgeschlagene Regelung greift zu kurz und führt zu Ungerechtigkeiten.

Der Gemeinderat begründet die Abgabe mit angeblich notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Dieses Argument mag bei Neueinzonungen nachvollziehbar sein, wo Strassen, Werkleitungen und Versorgungsnetze tatsächlich erst erstellt werden müssen. Bei Um- oder Aufzonungen sieht die Realität jedoch ganz anders aus: In den meisten Fällen bestehen Strassen, Kanalisation, Wasser- und Stromleitungen bereits seit Jahren und wurden durch die Anwohnerinnen und Anwohner längst finanziert. Hier handelt es sich also nicht um eine Kompensation für neue Kosten, sondern um eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde – auf dem Rücken der Eigentümer.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Eine pauschale Abgabe von 20 % kann die Bereitschaft zur Entwicklung bestehender Bauzonen hemmen. Eigentümer könnten nötige Aufwertungen hinauszögern oder ganz vermeiden, um die Abgabe zu umgehen. Das steht im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Innenverdichtung und könnte langfristig sogar zu mehr Flächenverbrauch führen.

Deshalb ist ein klares NEIN am 28. September 2025 der richtige Entscheid – zugunsten von Fairness, Planungsfreiheit und einer vernünftigen Bodenpolitik.

Heinz Schelbert, Präsident FDP Gemeinde Schwyz

"disi hends, also wemmers au…"

Am Abstimmungssonntag vom 28.09.25 bestimmen wir in der Gemeinde Schwyz u.a. über die "Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht": 20% des Mehrwertes sollen in den beschriebenen "wenigen Fällen" bezahlt werden. Hauptbegründung: Im Kanton wird diese Abgabe bereits bei Neueinzonungen erhoben (und zu zwei Dritteln den Gemeinden weiterverteilt). Warum eigentlich nicht? Das war meine erste Reaktion, und wahrscheinlich auch die Reaktion vieler. Tönt ja "einigermassen gerecht". Deshalb ging das Geschäft an der Gemeindeversammlung diskussionslos an die Urne und wird auch heute noch kaum beredet. Der Kanton hats schon, also muss die Gemeinde ebenfalls etwas haben. Klingt brav und vernünftig. Und schwupps, beinahe unbemerkt ist eine neue Steuer geboren. Eine Steuer, welche  das Bauen verteuert und folglich die Wohnungsnot verschärft und die (Neu-)Mieten ansteigen lässt. Vielleicht (derzeit) nur ein bisschen, aber immerhin. Wollen wir das? Ich jedenfalls nicht.

Stephan Annen, Ibach-Schwyz

An alle die wohnen

Am 28. September stimmen wir über die Einführung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen ab. Auf den ersten Blick klingt das nach Gerechtigkeit – in Wahrheit ist es ein weiterer Kostentreiber für unseren ohnehin ausgetrockneten Wohnungsmarkt, auch wenn sie nur auf gestaltungsplanpflichtigen Grundstücken erhoben werden soll.Bereits heute gilt bei Neu-Einzonungen eine eidgenössische Mehrwertabgabe von 20 %. Bei Um- und Aufzonungen hingegen will der Gemeinderat nun ebenfalls zugreifen. Er begründet dies mit „Gleichbehandlung“ – zu Neu-Einzonungen.  Um die Ungerechtigkeit eliminieren zu können, müsste wenn schon auf allen Grundstücken, auch jene ohne Gestaltungsplanpflicht, eine Mehrwertabgabe erhoben werden können. Das wiederum lässt das Planung- und Baugesetz des Kantons jedoch nicht zu.Schauen wir auf die Realität: Bei den heutigen Projekten sind die eigentlichen Baukosten nicht das Hauptproblem – es sind Planungs-, Gutachten-, Gestaltungsplankosten und Gebühren. Diese werden am Ende auf die Mieten überwälzt. Eine zusätzliche Mehrwertabgabe wird Wohnen nicht günstiger machen, sondern teurer!Namentlich wird es Projekte wie das Schuler Areal in Seewen, Bolfing Areal und Seminar in Rickenbach, Bahnhofstrasse 15 in Schwyz und etliche weitere betreffen. Denn die bevorstehende Revision der Nutzungsplanung wird zusätzliche Gebiete gestaltungsplanpflichtig erklären.Bis anhin hat unsere Gemeinde bereits Infrastrukturverträge bei Grossprojekten abgeschlossen, was sie auch weiterhin tun könnte. Dass im Grossfeld in Seewen nur 300'000 Franken für Infrastruktur gezahlt wurden, ist nicht die Schuld fehlender Abgaben, sondern das Resultat schlechter Verhandlungen.Schwyz hat kaum noch Landreserven. Statt Investoren mit neuen Abgaben zu belasten, sollten wir klug verhandeln und gezielt für bezahlbaren Wohnraum sorgen – nicht für höhere Preise. Darum stimme ich am 28 September klar Nein.

Rita Lüönd Kantonsrätin FDP Ibach