Handyverbot und Waldgrenzen: FDP setzt auf pragmatische Lösungen

Handys gehören nicht in die Schule. Ein kantonales Verbot ist aber nicht nötig, da die Schulen das bereits selbst regeln. Auch eine statische Waldgrenze lehnt die FDP ab. Der bürokratische Aufwand dafür wäre enorm. Effektivere Lösungen sind möglich.

Die Motion «Schwyzer Schulen von Handys entlasten» fordert eine kantonale gesetzliche Grundlage, um die negativen Einflüsse von Handys und sozialen Medien an den Schulen einzudämmen. Die FDP teilt die Sorge um die digitale Ablenkung an den Schulen. «Wir wollen keine Handys im Unterricht oder auf dem Pausenplatz», sagt FDP-Kantonsrat Alois Reichmuth, Oberiberg. Smartphones und andere elektronische Geräte stören die Konzentration, beeinträchtigen das Lernen und die sozialen Interaktionen. Deshalb sollen sie während der Schulzeit ausgeschaltet und weggelegt werden. Falls Handys im Unterricht genutzt werden, könne dies unter Anleitung der Lehrpersonen erfolgen. Die FDP lehnt die Motion jedoch ab. «Es braucht keine neuen kantonalen Gesetze. Die bestehenden Gesetzesgrundlagen erlauben den Schulen bereits, den Umgang mit Handys zu regeln. Sie nehmen ihre Verantwortung auch wahr», betont Reichmuth. Viele Schulen im Kanton haben entsprechende Regeln eingeführt. Zudem liegt die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern, und damit auch die Entscheidung, ob ihre Kinder ein Handy mitführen oder nicht.

 

Kulturland gezielt schützen – ohne Bürokratiezuwachs

Die Motion M 11/24 fordert die Festlegung fester Waldgrenzen im Kanton Schwyz und damit eine Abkehr vom derzeit gültigen dynamischen Waldbegriff. Die FDP spricht sich gegen die Motion aus. «Der Schutz von Kulturland, insbesondere von Fruchtfolgeflächen ist wichtig», führt Kantonsrat Reto Keller, Trachslau, aus. «Doch eine flächendeckende statische Waldgrenze im gesamten Kanton ist nicht sinnvoll. Der bürokratische Aufwand für die Festlegung von über 5'000 km statische Waldgrenze wäre enorm und teuer.» Keller kritisiert die zusätzliche Verwaltungslast: „Allein die punktuelle Bereinigung der Waldgrenzen in den Jahren 2018/2019 beanspruchte zwei Mannjahre. Immer neue Aufgaben führen zu mehr Verwaltungspersonal.» Eine weitere Aufblähung des Staatsapparates lehnt die FDP ab. Stattdessen soll – wie die Regierung vorschlägt – im Richtplan eine gezielte Lösung umgesetzt werden, die Fruchtfolgeflächen vor der Verwaldung schützt. Dies stärkt die Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe und vermeidet zugleich unnötige Bürokratie.

 

Zwei Strassenprojekte und weitere Geschäfte

Der Kantonsrat behandelt in der bevorstehenden Session zwei Strassenprojekte: die Sanierung und den Ausbau der Hauptstrasse Nr. 2, Zingel, Seewen für 11.3 Mio. Franken sowie die Hauptstrasse Nr. 371, Schuttwald, Goldau für 10.9 Mio. Franken. Die FDP befürwortet eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur im Kanton Schwyz und unterstützt beide Vorlagen.

Ebenso spricht sich die FDP für die Genehmigung des Gesetzgebungsprogramm 2025-2026 aus. Dieses beinhaltet 16 Vorlagen, die in den nächsten zwei Jahren im Kantonsrat zur Behandlung kommen sollen. Darunter auch die Teilrevision des Steuergesetzes oder das Gesetz über die digitale Verwaltung.

Weiter wird dem Kantonsrat der Bericht zur Jugendarbeit im Kanton Schwyz vorgelegt. Die FDP bedauert die geringe Mitwirkung der Gemeinden und sieht sie in der Verantwortung, geeignete Angebote bereitzustellen. Den Wunsch der Gemeinden, Aufgaben an den Kanton zu übertragen, sieht die FDP kritisch.

 

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz