Minderung Krankheits- und Pflegekosten

Minderung Krankheits- und Pflegekosten – Massnahmen Kanton Schwyz

Die Krankheits- und Pflegekosten steigen laufend. Bei Bürgerumfragen belegen die Sorgen um steigende Krankheits- und Pflegekosten in Form von Krankenkassenprämien seit längerer Zeit die vordersten Ränge. Zudem ist die Spitaldichte in der Schweiz und auch im Kanton Schwyz seit geraumer Zeit in Diskussion.


Damit Gesundheitskosten und dadurch auch die Krankenkassenprämien dauerhaft gesenkt werden können resp. zumindest nicht stetig weiterhin ansteigen sind Ursachen anzugehen und nicht Symptome zu bekämpfen.


Die Umqualifizierung von operablen Eingriffen von stationär zu ambulant ist eine der vielen möglichen Kostensenkungsmassnahmen bei den Krankheitskosten. Wohlweislich, dass der Regierungsrat im Kanton Schwyz nicht für die Infrastrukturen im Pflege- und Krankheitsbereich zuständig ist, tragen trotz alle dem Überkapazitäten bei der Infrastruktur (z. B. Pflegeheime, Spitäler etc.) zu zu hohen Kosten in den entsprechenden Bereichen bei. Auch Massnahmen zur Reduktion von Aufenthalten in Pflegeeinrichtungen resp. der Erhalt der Selbständigkeit von Personen im Alter tragen massgeblich zur Kostensenkung im Pflegebereich bei.


Nicht nur auf Stufe Bund sondern auch auf Stufe Kantone können Massnahmen ergriffen werden, durch welche die Gesundheitskosten gesenkt werden können. Diesbezüglich stellen sich folgende Fragen:


1. Welche Massnahmen hat der Kanton Schwyz getroffen, damit die Krankheits- und Pflegekosten nicht dauerhaft weiter ansteigen oder gar gesenkt werden können?
2. Welche strategischen Ziele des Regierungsrates tragen zur Kostensenkung im Krankheits- und Pflegebereich bei und mit welchen konkreten Massnahmen sind diese Ziele verknüpft?
3. Sieht der Regierungsrat vor, hinsichtlich Infrastrukturen im Krankheits- und Pflegebereich zumindest lenkend/koordinativ unter dem Blickwinkel der Kostensenkung einzugreifen?


KR Ivo Husi, FDP